Lex
Gegründet | Unbekannt |
Hauptgenre | |
Land | Unbekannt |
Biografie
Lex f. ist ein Begriff aus dem Römischen Reich, der im weiteren Sinne jede Rechtsvorschrift bezeichnet, im engeren Sinne jedoch nur die Rechtsvorschriften, die einen bestimmten Weg durchlaufen hatten. Ursprung des Wortes sind die Verben legere oder ligare. Im Mittelalter wird der Begriff lex im Zusammenhang mit Rechtssammlungen benutzt, in der Neuzeit in der Rechtsphilosophie und im Staatsrecht. Die römischen Autoren verstehen unter lex eine Regel oder ein Gebot der souveränen Macht eines Staates, die sich, schriftlich publiziert, mit Rechten oder Pflichten an die Angehörigen dieses Staates richtet. Papinian : Lex est commune praeceptum, virorum prudentium consultum, delictorum, quae sponte vel ignorantia... ~ de.wikipedia.org
Songtexte von Lex
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